DTK Gruppe Halle-Dessau

im Landesverband Sachsen-Anhalt


Wühltischwelpen

Keine Wühltischwelpen!

Alle Veröffentlichungen sind urheberrechtlich geschützt, das Copyright liegt bei der TVT. Wir freuen uns aber, wenn Sie unsere Informationen für Tierschutzzwecke verwenden. Gerne können Sie die Veröffentlichungen kopieren und weiterverbreiten. Sollten Sie nur Teile daraus verwenden, dürfen die Informationen nicht inhaltlich verfälschend gekürzt werden, und als Urheber ist immer die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. anzugeben.

 TVT Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Tierschutz oder Hundehandel? 


 Eine Entscheidungshilfe für zukünftige Hundebesitzer Merkblatt Nr. 132 

 Erarbeitet vom Arbeitskreis 2 (Kleintiere) 

 Verantwortliche Bearbeiterin: Dr. Heidi Bernauer-Münz 

 (Stand: Oktober 2010)   

Der Wunsch nach einem vierbeinigen Gefährten wird oft mit dem Bedürfnis verbunden, einem Hund das Leben zu retten, sein Leiden zu beenden und ihm ein gutes Zuhause zu bieten. 

Leider werden Mitleid, und das Bedürfnis des Menschen zu helfen, gerne von kommerziellen Hundehändlern ausgenutzt. Wie kann man aber unterscheiden, ob die Hunde wirklich gerettet werden

oder ob nur wirtschaftliche Interessen dahinterstecken, leider oft verbunden mit rücksichtlosen und brutalen Transport- und Unterbringungsbedingungen? 

Dieses Merkblatt soll Kriterien an die Hand geben, wie seriöser Tierschutz von kommerziellem Hundehandel unterschieden werden kann. 

     

1. Hund und Besitzer sollen gut zusammen passen 

       

Dazu ist zunächst ein Gespräch über Lebensumstände, Wünsche und Erwartungen des zukünftigen Hundehalters zu führen. Zu klären ist, ob der eventuell schon ausgesuchte Hund 

diese Bedingungen auch erfüllt und eventuell auf Grund der bei der jeweiligen Rasse vorherrschenden Eigenschaften überhaupt erfüllen kann. 

Fragen nach den bisherigen Lebensumständen des Hundes: 

Hat der Hund in einer Familie gelebt? Kann er mit Katzen und anderen Hunden zusammenleben? Mag er Kinder? Kennt er städtisches Leben? Geht er jagen? Ist er stubenrein? Handelt es sich um einen Hüte- oder Jagdhund mit speziellen Arbeitsbedürfnissen? 

     

2. Kennenlernen und Überprüfen, ob es wirklich klappt 

       

Dazu bedarf es einiger Besuchsstunden und oft mehrere Tage. Hund und neuer Besitzer sollen sich an einander gewöhnen und überprüfen, ob sie miteinander auskommen. 

Ein Spaziergang zeigt, ob der Hund gewöhnt ist an der Leine zu gehen und wie er auf seine zukünftige Umwelt reagiert. 

Diese Besuche sollten beratend begleitet werden, da sich hierbei zeigt, ob die richtige Wahl getroffen worden war. 

     

3. Herkunft des Hundes erfragen 

       

Es muss klar angegeben werden, aus welchem Land der Hund stammt und ob er auf länderspezifische Krankheiten getestet wurde. Dazu sollte man sich die Unterlagen auch konkret zeigen lassen:         

Gesundheitszeugnis, eventuelle Behandlungsprotokolle und natürlich der 

Impfpass: Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten müssen eingetragen sein. 

Ein Welpe unter 15 Wochen kann diese Bedingungen nicht erfüllen und eine längere Reise aus dem Ausland auch nicht verkraften. 

Alle Hunde müssen einen Transponder (Kennzeichnung) tragen, damit eine eindeutige Zuordnung zu ihren Unterlagen gewährleistet ist. 

           

4. Unterbringung und Zustand des Hundes 

       

Das Tierheim oder die private Pflegestation, in der der Hund untergebracht ist, muss in gepflegtem und hygienisch einwandfreiem Zustand sein. Das sollte man sich auf jeden Fall genau ansehen.

Der Pflegezustand des Hundes ist wichtig: Sind Fell und Ohren sauber, die Augen klar und die Nase trocken? 

     

5. Abgabe des Hundes mit Bedingungen 

       

Der Hund wird nur mit einem schriftlichen Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen, abgegeben. Darin muss vermerkt sein, dass der Hund bei Schwierigkeiten jederzeit wieder zurückgenommen wird.

Üblicherweise werden auch Besuchstermine vereinbart, um ein problemloses Zusammenleben zu überprüfen, aber auch, um eventuell mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. 

     

6. Einnahmen für den Tierschutz überprüfen 

       

Ein Tierschutzverein kann belegen, wozu seine Einnahmen dienen. Aus seiner Jahresbilanz geht eindeutig hervor, wofür die Mittel verwendet werden. 

Gehen Gelder für den Tierschutz vor Ort in die Ursprungsländer zurück? Wird Tierschutz in Deutschland damit unterstützt? Das Behandeln kranker Hunde, Impfen, Transponderimplantieren ( Kennzeichnen ) und Kastrieren kostet natürlich Geld.

Die Kosten können aber nachgewiesen werden. Danach kann man fragen. 

Werden ausweichende Antworten gegeben, Unterlagen nicht vorgelegt oder Vereinbarungen nicht schriftlich getroffen, ist äußerste Vorsicht geboten. 

     

Wird keine Beratung zur Eignung des Hundes oder ein Zeitraum zum Kennenlernen geboten, sind die Verkäufer nur am Verkauf des Hundes interessiert, sein Schicksal interessiert sie nicht. 

Die Vorinformationen, die über den Hund gegeben werden, können zutreffend sein. Bei der Erwähnung von großem Leid, unglaublichen Rettungen oder Freikauf aus Tötungsstationen sollte man jedoch eher misstrauisch sein und Nachweise verlangen. 

     

Auch wenn eventuell ein einzelner Hund aus tierschutzrelevanten Lebensumständen gerettet werden kann, so ist damit leider auch zu erwarten, dass viele Hunde mit dem geleichen Schicksal nachkommen und deren Leid allein

durch die Nachfrage vorbestimmt ist. Ohne Käufer keine „Hundeware“. 


Weitere Informationen zu rechtlichen Überlegungen und möglichen Erkrankungen sind dem Merkblatt Nr. 113 „Hundeimporte aus Süd- und Osteuropa“ der TVT zu entnehmen. 

Merkblatt 113

Das Merkblatt entstand in Zusammenarbeit mit  Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) 

Viktor-Scheffel-Str. 15, 80803 München, Deutschland 

Telefon: (089) 38 39 52 – 0 Telefax: (089) 38 39 52 - 23 

Internet: www.bmt-tierschutz.de E-Mail: mail@bmt-tierschutz.de 

Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. TVT, 2010, TVT- Bramscher Allee 5, 49565 Bramsche. 

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der TVT unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, 

Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. 

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